Lohnpfändung

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  • #13269

    Sehr geehrte Damen und Herren!

    Bitte um Mithilfe bei der Klärung folgender Problemstellung:

    Ich habe eine gerichtliche Pfändung am 24.10. erhalten und auch mit Eingangsstempel versehen!
    Am 9.11 ist der DN ausgetreten!
    Ich habe die Drittschuldnererklärung erst nach seinem Austritt gemacht, da ich ja 4 Wochen Zeit habe die Drittschuldnererklärung zu schicken. Die Forderung wurde -aufgrund seines Austrittes- von uns nicht anerkannt; die Begründung (Austritt des DN am 9.11.) habe ich auf der Drittschuldnererklärung vermerkt!

    Vor kurzem kam ein Schreiben vom Rechtsanwalt, dass ich die Drittschuldnererklärung nicht richtig ausgefüllt hätte. Begründung: ich hätte die Drittschuldnererklärung so ausfüllen müssen, wie die „Sachlage“ am 24.10 gewesen war, also wie ein aufrechtes Dienstverhältnis?!

    Leider finde ich dahingehend keine Rechtssprechung, kann mir bitte jemand helfen? Wie muss ich jetzt die Drittschuldnererklärung ausfüllen? Bitte auch wenn möglich Rechtsquellen angeben, wo diese Problematik behandelt wird!

    Danke, viele liebe Grüße
    Barbara

    #17251

    Liebe Barbara,
    der Rechtsanwalt hat leider Recht. Das Pfandrecht entfaltet seine Wirkung mit der (rechtswirksamen) Zustellung, damit ist dein Stichtag der 24.10.05. Du hättest daher bereits im Oktober den pfändbaren Betrag einbehalten müssen (falls du es nicht ohnehin getan hast).

    Richtig ist:
    1. Die Drittschlundererklärung mit Stand 24.10.2005,
    2. Die Verständigung vom Bezugsende entsprechend der Fristen.

    Liebe Grüße
    Stefanie

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