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27.12.2005 um 12:11 Uhr
#17117
Ich muß hier der Meinung von Elisabeth widersprechen:
Der Lehrvertrag enthält nicht alle Angaben, die im § 2 AVRAG gefordert sind. Daher muß auch für einen Lehrling zusätzlich ein Dienstzettel ausgestellt werden.
Siehe auch Ortner, PV in der Praxis, Seite 704