Lehrling – Dienstzettel

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  • #13219

    Ich bin gerade erst (nach der HAK) 2 Monate beschäftigt. Die bisherige Personalverrechnerin(die mich auch eingeschult hat) ist in Pension und nicht erreichbar. Nehme an, sie ist bei ihren Kindern in Canada. Nun habe ich eine dringende Fragen: Wir stellten ab heute einen Lehrling ein. Habe ich nur einen Lehrvertrag, oder auch – wie bei den Dienstnehmern – einen sog. Dienstzettel auszustellen (war in der HAK kein Thema)?
    Danke für die Hilfe!

    #17116

    Liebe Kerstin!

    Bei einem Lehrling ist nur ein Lehrvertrag auszustellen.

    Der Dienstzettel wird erst dann ausgestellt, wenn die Lehrzeit beendet ist – ungeachtet, ob die Lehrabschlußprüfung bereits erfolgte oder nicht.

    Nicht vergessen, den Lehrling auch gleich in der Berufschule anmelden!

    LG von Elisabeth

    #17117

    Ich muß hier der Meinung von Elisabeth widersprechen:

    Der Lehrvertrag enthält nicht alle Angaben, die im § 2 AVRAG gefordert sind. Daher muß auch für einen Lehrling zusätzlich ein Dienstzettel ausgestellt werden.
    Siehe auch Ortner, PV in der Praxis, Seite 704

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