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14.4.2016 um 16:17 Uhr
#25039
biggi
Teilnehmer
Habe im Arbeitsbehelf nachgelesen: Bei Entgeltfortzahlung steht, dass man, wenn man mind. 50 % des vorherigen Bezugs zahlt, die Krankenkassenbeiträge abführen muss.
Weiters muss man ja auch Beiträge für die neue Abfertigung zahlen vom fiktiven Gehalt.
Außerdem bekommt der DN ja statt dem Gehalt/Lohn Krankengeld von der Krankenkasse, wie schon MaHa geschrieben hat.
Bei von vornherein geringfügig Beschäftigten muss man aufpassen wegen Abmeldung, da die ja kein Geld von der Krankenkasse erhalten.
LG
Biggi