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14.4.2016 um 13:33 Uhr
#25038
MaHa
Teilnehmer
Vielleicht verstehe ich dich falsch, aber wegen Krankenentgelt fällt man meiner Meinung nach nicht in die Geringfügigkeit. Es ist weiterhin ein Vollversicherten-DV da der DN einen Ausgleich zu den 50% die der DG bezahlt bekommt und so auf seine knapp 100% kommt.
Auch wird ein Vollversicherten-DV nicht zu einem Geringfügigen-DV wegen eines gebrochenen Abrechnungsmonates.