Startseite › Foren › Dienstreise › KV für Arbeiter im Metallgewerbe – Entfernungsz. › Re:Re: KV für Arbeiter im Metallgewerbe – Entfernungsz.
22.6.2009 um 12:14 Uhr
#21634
Hallo Martin,
nur während der Anfangsphase von 5 bzw. 15 Tagen kannst Du Taggelder über den KV hinaus bis max. 26,40 €/Tag bzw. 2,20 €/Stunde steuerfrei auszahlen (Tagggelder gem. § 26 Ziffer 4EStG).
Über die Anfangsphase hinaus (Taggelder gem. § 3 EStG) sind nur die geringeren KV-Sätze steuerfrei. Zahlst Du freiwillig mehr, ist der Mehrbetrag steuerpflichtig.
LG
Mathias