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27.7.2009 um 19:56 Uhr
#21661
Martin
Teilnehmer
Richtig: die Kommst Betriebsstätte kann eine andere sein. Je nach organisatorischer Zugehörigkeit.
Z.B. Versicherungsvertreter:
organisatorisch der Ortsstelle zugeordnet.
nur darf die Ortsstelle keine Verträge abschließen, sondern nur anbahnen und repräsentieren.
– d.h. Kommst bei der z.B. Landesstelle zuordnen, welche die Vertragsabschlüsse macht.