Startseite › Foren › Sachbezug › Kfz-Sachbezüge – Vermeidung von Fahrtenbüchern › Re:Re: Kfz-Sachbezüge – Vermeidung von Fahrtenbüchern
hallo thomas!
der halbe sachbezug kann nur dann anerkannt werden, wenn glaubhaft gemacht wird, dass weniger als 6.000 km privat pro jahr gefahren werden.
dies kann folgendermaßen begründet werden
fahrtenbuch
weniger als 6.000 km insgesamt
bei mehr als 6.000 km sollten die betrieblichen km herausgeschält werden können.
z.b. 20.000 km pro jahr gesamt, davon bewiesen anhand von reiseaufzeichungen 15.000 km dienstlich.
es ist schwierig dies im nachhinein zu beweisen. – ist mir aber bei einer GPLA prüfung geglückt, da immer wieder die gleichen routen gefahren wurden und dann nur mehr 4.000 privat-km übrig geblieben sind.