Startseite › Foren › Sonderzahlung › Heiratsbehilfe › Re:Re: Heiratsbehilfe
25.8.2009 um 6:05 Uhr
#21880
Servus Ingrid!
Ja, eine Heiratsbeihilfe wird steuerlich als Sonstiger Bezug gem. § 67 Abs. 1+2 behandelt.
Uneingeschränkt kann man sicher nicht sv-frei auszahlen, leider habe ich dazu auch keine Info.
Wichtig ist hier auch, nicht einzelne AN zu „bevorzugen“, also für alle die gleiche Beihilfe.
LG