Servus Roland!
Ich habe inzwischen sowohl mit dem zuständigen FA als auch mit der WGKK noch einmal telefoniert. Der Lohnsteuerprüfer, der ja eigentlich GPLA Prüfer ist, hat also steuerlich sofort abgewinkt und nun auch sv-mäßig seine Bedenken geäußert, bezüglich der Höhe. Und zwar hat er eigentümlicherweise die Komponente „soziale Zuwendung“ besonders hervorgehoben und meint, dem Kleinverdiener würde hier quasi ein größer sv-freier Betrag zuzustehen, als dem Großverdiener, der die Heirats-„beihilfe“ nicht so notwendig hat. (Hier würde man bei einer GPLA wahrscheinlich diskutieren müssen).
Was in meinem Fall erschwerend dazukommt in Bezug auf alle „DN“ gleichbehandeln, dass hier alle drei Dienstnehmer die Kinder der Unternehmerin sind, die aus tragischen Gründen das Unternehmen allein weiterführt. Sie wird allen Kindern Gleiches zukommen lassen, hat nun aber auf den SV-Vorteil verzichtet, weil sie fürchtet, er würde in dieser speziellen Konstellation sowieso aberkannt.
Beim Telefonat mit der WGKK hat man mir gesagt, in den MVB wäre nichts zu finden über einen Einschränkung der Höhe nach.
Diesbezüglich bleibt es also spannend … aber so ist es ja sehr oft in der PV darum haben wir uns dieses Betätigungsfeld ja ausgesucht ;o)
Lieben Gruß
Ingrid