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21.6.2010 um 16:00 Uhr
#22546
Teilnehmer
hallo harry!
vielleicht ist der grund der stundenreduzierung die „betreuung naher angehöriger“.
dann könntest du nach AVRAG § 14 Abs. 4 einen höheren betrag zahlen, oder eine durchschnittsberechnung machen.