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1.10.2010 um 22:50 Uhr
#23056
Hallo Natalie!
Wer fürs Tanken aufkommt, ist Vereinbarungssache.
Grundsätzlich sollte der DG den Sprit bezahlen.
Wenn’s dann doch die ArbeitnehmerInnen bezahlen, dann wäre es sinnvoller, einen fixen Kostenbeitrag zu vereinbaren, denn dann kann der Sachbezug verringert werden.
Den Sachbezug kann man nicht „von der Steuer absetzen“, die Fahrten in die Firma generell auch nicht (steuerlich gesehen sind das „Privatfahrten“).
LG