Startseite › Foren › Sonstiges › Erlebensversicherung und Pensionsvorsorge › Re:Re: Erlebensversicherung und Pensionsvorsorge
28.8.2012 um 8:27 Uhr
#24252
1. Ja. BMD sehe ich da ein Konto Zukunftssicherung.
2. bis 300 frei, wie schon angedeutet, der Betrag darüber pflichtig (siehe oben, da sehe ich zwei Lohnarten, frei und pflichtig), der AN kann den Betrag darüber dann geltend machen Arbeitnehmerveranlagung bei den Sonderausgaben