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28.8.2009 um 0:22 Uhr
#21925
Hallo Martina:
Im Arbeitsmarktpaket findet sich folgender Passus (Änderung des AMPFG):
Im § 11 wird dem bisherigen Text die Absatzbezeichnung „(1)“ vorangestellt und folgender Abs. 2
angefügt:
„(2) Der durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 90/2009 bestimmte Entfall der §§ 5a bis 5c in der
Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 158/2004 tritt mit 1. September 2009 in Kraft und gilt für
Einstellungen und Freisetzungen Älterer nach dem Ablauf des 31. August 2009.
Das heißt für mich eindeutig: Die Freisetzung muss nach dem 31. August passieren, dass der Malus entfällt.
LG