Startseite › Foren › Dienstreise › Diäten u.km Geld › Re:Re: Diäten u.km Geld
Hallo Daniela,
also es muss natürlich NICHT über die Lohnverrechnung abgerechnet werden, aber es ist empfehlenswert,
denn:
– auch die freien Diäten gehören auf das L16 (Lohnsteuerteil) – auch wenn Sie keine Auswirkungen haben und
– es gibt eine Lohnkontoverordnung, und auch die besagt, dass die freien Diäten und KM-Gelder am Lohnkonto angeführt werden müssen
hierzu siehe: https://www.wko.at/Content.Node/Service/Steuern/Lohnverrechnung/Vom-Brutto-zum-Netto/Lohnkonto.html (Punkt 35)
Wenn also die Reisediäten und die KM-Gelder nicht über die LV abgerechnet werden, müsstest Du Durchläuferlohnarten produzieren, damit L16 und Lohnkonto richtig sind. Das wäre dann wirklich doppelte Arbeit.
Von den pflichtigen Teilen wollen wir hier natürlich nicht reden.
Abrechnung über die LV und am Besten über ein inkludiertes Reiseprogramm kann ich nur empfehlen. Dann sollte alles automatisch (frei/pflichtig) gemacht werden.
Wenn Ihr den Mitarbeitern zusätzlich die Vignette ersetzt, ist der Betrag natürlich als Sachbezug anzusetzen.
Ich hoffe ich konnte ausreichend helfen
lg
hubert k.