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24.9.2010 um 23:47 Uhr
#23073
Hallo Mimi!
Die arbeitsrechtliche Regelung ist eine Vereinbarung zwischen DG und DN, da kann sich mal keiner aufregen.
Ich habe aber ein paar Punkte, die vielleicht noch beachtenswert sind:
Die Rede ist bei der Berechnung von der Arbeitszeit vor Herabsetzung der NAZ.
Das damalige Gehalt von EUR 2.430,– gehört mE durch diese Textierung valorisiert, müsste daher höher ausfallen.
Bezüglich der LSt bin ich einverstanden.
Bitte aber noch überprüfen, ob der DN eventuell bei einem oder mehrern Vorarbeitgebern gearbeitet hat, ohne eine begünstigte Abfertigung erhalten zu haben.
LG