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26.9.2010 um 1:04 Uhr
#23072
Hallo Mimi!
O.K., dann passt die Grundlage ja.
Ich sehe absolut die Möglichkeit, bei der Zwölftelregelung die 12/12 begünstigt abzurechnen.
Bitte darüber einen Nachweis vom Vorarbeitgeber organisieren, wenn noch möglich!
LG