Re:Re: Altersteilzeit

#17265

Der Dienstnehmer wird aber früher in Pension gehen. Ich dachte auch vorerst, er wird besser noch den Bezug der Firma nutzen, da der ja höher ist als die Pension, aber :

Der Dienstnehmer bekommt von uns ja das Zeitguthaben ausbezahlt (ohne Zuschlag, das haben wir im Vertrag verankert u. im KV steht es auch). Weiters bekommt er die Pension – also beide Bezüge, dafür verliert er den Lohnausgleich. Trotzdem noch ein besseres „Geschäft“.

Danke für den Versuch mehr Licht in die Sache zu bringen, ich stehe trotzdem noch im Dunkeln!

lg
Franz