Altersteilzeit

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  • #13273

    Ich hätte folgende Frage:
    ein Dienstnehmer/Angestellter in Altersteilzeit (Blockung 50:50), befindet sich in der Freizeitphase. Dieser Dienstnehmer kann nun um 17 Monate früher in Pension gehen (geänderte Hacklerregelung).

    Wie muss ich bei der Endabrechnung vorgehen. Einfach 17 halbe Monatsentgelte (8,5 Monatsentgelte)mit der Endabrechnung mitausbezahlen, oder wird hier mit Stunden gerechnet?

    Hat jemand Erfahrung damit? Soll ich eine eigene Lohnart für diesen Betrag (SV-Frei?, LST-Pflichtig, DB,DZ,KommSt.Pflichtig) anlegen? Wie wird das gehandhabt?

    Hat jemand eine Probeabrechnung mit Zahlen, damit ich das nachvollziehen kann?

    Muss in irgend einer Weise auch noch UZ und WR für diese Art Mehrarbeit nachbezahlt werden?

    danke für eine Hilfe, Franz

    #17263

    Hallo Franz!

    Leider gibt es meines Wissens hier noch keine Eindeutigkeit (auf alle Fälle mehr Fragen als Antworten).

    Ein großes Problem hast du aber sicher: Das Zeitguthaben muss (außer es gibt eine anderslautende Bestimmung im KV) mit einem 50 %igen Zuschlag gem. § 19e AZG ausbezahlt werden. Siehe dazu OGH9ObA96/04i vom 6.4.2005.
    Die Frage, die sich dabei noch stellt, ist die, ob auch der Lohnausgleich in den Stundensatz mit einberechnet werden muss (vielleich steht’s im KV)?!

    Vielleicht konnte ich dir damit wenigstens ein wenig weiterhelfen.

    LG Roland

    #17264

    Noch etwas möchte ich in den Raum stellen: Ich denke nicht dass das ausbezahlte Zeitguthaben (und die 50 % Zuschlag) vom AMS gefördert werden. Achtung das könnte für den DG teuer werden. Außerdem, er muss ja nicht in Pension gehen, wenn er auch früher kann….

    #17265

    Der Dienstnehmer wird aber früher in Pension gehen. Ich dachte auch vorerst, er wird besser noch den Bezug der Firma nutzen, da der ja höher ist als die Pension, aber :

    Der Dienstnehmer bekommt von uns ja das Zeitguthaben ausbezahlt (ohne Zuschlag, das haben wir im Vertrag verankert u. im KV steht es auch). Weiters bekommt er die Pension – also beide Bezüge, dafür verliert er den Lohnausgleich. Trotzdem noch ein besseres „Geschäft“.

    Danke für den Versuch mehr Licht in die Sache zu bringen, ich stehe trotzdem noch im Dunkeln!

    lg
    Franz

    #17266

    da sieht man mal, wie unterschiedlich die Fälle in der Altersteilzeit sind… DIESER DN hats echt genial erwischt…
    mein Beileid an die Personalverrechnerin….

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