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4.6.2010 um 22:56 Uhr
#22909
Hallo sit!
Aus der Ferne jetzt sehr schwer zu beurteilen, vor allem der Sachbezug bereitet Kopfweh, denn der müsste mE auf den KV-Gehalt „draufgesetzt“ werden.
Grundsätzlich reicht es aber, die Deckungsprüfung am Jahresende zu machen – und wenn sich (noch) eine Überzahlung ergibt, ist es eh O.K.
Sollte ein Fehlbetrag auftauchen –> Aufrollung.
LG