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24.1.2017 um 13:32 Uhr
#25122
the brain
Teilnehmer
Hallo Peter,
theoretisch könnte die Kombination irgendwie doch zusammenfallen. Allelrdings eher nicht.
Beide Arten von DV sind für mich, sagen wir mal, zum speiben 💡
Warum
ein Fallweiser braucht kein anderes vollversicherungspflichtiges DV haben, was bei dem 18-tägigen eine Grundvoraussetzung ist.
ein Fallweiser kann sagen er kommt nicht (hat keine Lust), der 18-tägige hat eigentlich Lust
…
lg
hubert k.