18-Tage-steuerfrei-Aushilfe

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    Beiträge
  • #16926

    Hallo,

    seit 1.1.2017 gilt die 18-Tage-steuerfrei-Aushilfe“ lt. § 3 Abs. 1 Z 11 lit.a. EStG.

    Hier wird immer von Aushilfen gesprochen, können davon auch „fallweise Beschäftigte“ betroffen sein?

    Danke
    Peter

    #25122
    the brain
    Teilnehmer

    Hallo Peter,

    theoretisch könnte die Kombination irgendwie doch zusammenfallen. Allelrdings eher nicht.
    Beide Arten von DV sind für mich, sagen wir mal, zum speiben 💡

    Warum
    ein Fallweiser braucht kein anderes vollversicherungspflichtiges DV haben, was bei dem 18-tägigen eine Grundvoraussetzung ist.
    ein Fallweiser kann sagen er kommt nicht (hat keine Lust), der 18-tägige hat eigentlich Lust

    lg
    hubert k.

    #25123

    Hallo Hubert,

    ich sehe das ähnlich (auch den 2. Satz) wollte aber eine zweite Meinung dazu einholen.

    Danke und liebe Grüße
    Peter

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