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17.12.2018 um 14:55 Uhr
#27163
Martin
Teilnehmer
Das Krankengeld der GKK ist pauschal besteuert. D.h. Begünstigungen bei Schmutz- Gefahr-, Erschwernis gibt es nicht. Nach Vollendung des Kalenderjahres gibt es eine (Zwangs-) Veranlagung durch das Finanzamt. Hier sind die Jahreseinkünfte maßgeblich. Du kannst dies vorab bei Finanzonline berechnen.
LG
Martin