Antwort auf: Schnitt Berechnung

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#26923
Martin
Teilnehmer

P.S. Bei einem geplanten Krankenstand: Wenn Dienstnehmer seinen Dienstplan in einer Schicht, Gruppe etc. geplant erhält, kann das Ausfallsprinzip angewendet werden.

Wenn die Anzahl der Überstunden, Zulagen etc. nicht im vorhinein planbar sind, dann sollte auf das Durchschnittsprinzip zurück gegriffen werden.

lg Martin