Startseite › Foren › Laufender Bezug › Schnitt Berechnung › Antwort auf: Schnitt Berechnung
28.8.2018 um 15:32 Uhr
#26922
Martin
Teilnehmer
Wenn Du den Dienstplan im Krankenstand weiter führst, dann zahlst Du nach Ausfallsprinzip. = korrekt.
Urlaub und Feiertage würde ich nach dem Durchschnittsprinzip zahlen. Nur der Durchschnitt für Provisionen ist im General-KV mit 12 Monaten festgelegt. Bei Überstunden, Nachtzulagen, etc. sollte ein „repräsentativer“ Zeitraum gewählt werden. Zumeist sind dies 3 Monate unter Ausschluss einmaliger Zahlungen. Hierüber lässt sich über jede einzelne Lohnart und deren Ursprung diskutieren.
LG
Martin