Antwort auf: Gleitzeitordnung und Reisezeit

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#26511
Martin
Teilnehmer

Die Reisezeiten werden in jedem KV anders geregelt.

Z.B. könnte ein Flug nach Hamburg bei den Personalkosten billiger kommen, als eine Nachtfahrt im Schlafwagen.

Bei Auszahlung einer Prämie sehe ich einen monatlichen Anspruch. D.h. SV- und LSt als laufende Bezüge. Ob diese Bezüge zusätzlich in das Ausfallsentgelt (Schnitt Krank, Urlaub, FT) gehören, ist im Einzelfall zu entscheiden.

Bei permanent reisenden Dienstnehmern, eher ja.

LG
Martin