Startseite › Foren › Urlaub, Schutzfrist, Karenz, etc. › Freizeit bei Dienstverhinderung KV Wirtschaftsreuhänder › Antwort auf: Freizeit bei Dienstverhinderung KV Wirtschaftsreuhänder
24.7.2006 um 17:00 Uhr
#18026
Hallo!
Also lt. KV Wirtschaftstreuhänder besteht leider in diesem Fall kein Anspruch auf einen freien Tag. Den KV findest du unter:
http://www.kwt.or.at/User/Internet/Service/Kollektivvertrag/KV010905.pdf
Schöne Grüße,
Carp