Antwort auf: Geringfügige Beschäftigung während Karenz

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#17559

Hallo Caro!

Wenn die DN noch tatsächlich im Karenz ist und das geringfügige DV „neben“ dem Karenzurlaub läuft, gilt das alte DV als BMG für das Wochengeld.

Sprich aber vielleicht noch vorher mit der GKK damit du ganz sicher gehen kannst und dir kein Fehler unterläuft.

LG von Elisabeth