Geringfügige Beschäftigung während Karenz

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  • #13414

    Hallo!

    Bei mir ist gerade folgender Sachverhalt aufgetreten. Ich habe eine Dienstnehmerin, die sich in Karenz befindet, im selben Betrieb wieder geringfügig angemeldet. Nun ist sie erneut schwanger geworden, bevor das ruhende Dienstverhältnis wieder aufleben konnte. Aus welchen Dienstverhältnis hat sie nun Anspruch auf das Wochengeld?

    Wäre super, wenn mir jemand weiterhelfen könnte!
    Danke,
    Caroline

    #17559

    Hallo Caro!

    Wenn die DN noch tatsächlich im Karenz ist und das geringfügige DV „neben“ dem Karenzurlaub läuft, gilt das alte DV als BMG für das Wochengeld.

    Sprich aber vielleicht noch vorher mit der GKK damit du ganz sicher gehen kannst und dir kein Fehler unterläuft.

    LG von Elisabeth

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