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16.3.2006 um 13:33 Uhr
#17494
lieber klaus!
ich habe den selben fall schon mal gehabt.
es ist unerheblich, ob es ein echter dienstnehmer ist, oder ein geschäftsführer – sobald das 60. lebensjahr vollendet wurde, gilt die db+dz-befreiung auch gsvg-versichterte geschäftsführer.
im swk-buch lohnverrechnung steht es sogar ganz deutlich:
„dabei ist es gleichgültig, ob die bezüge beim empfänger der einkommensteuer unterliegen oder nicht.“
herzliche grüsse,
eve