Antwort auf: Geschäftsführer – DB,DZ, Kommstr.-pflicht

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#17494
Eve

    lieber klaus!

    ich habe den selben fall schon mal gehabt.
    es ist unerheblich, ob es ein echter dienstnehmer ist, oder ein geschäftsführer – sobald das 60. lebensjahr vollendet wurde, gilt die db+dz-befreiung auch gsvg-versichterte geschäftsführer.
    im swk-buch lohnverrechnung steht es sogar ganz deutlich:
    „dabei ist es gleichgültig, ob die bezüge beim empfänger der einkommensteuer unterliegen oder nicht.“

    herzliche grüsse,
    eve