Rückforderung von Arbeitslosengeld
Die Ausübung einer Tätigkeit im Betrieb von dem Arbeitslosen nahestehenden Personen ist für den Anspruch auf Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung auch dann schädlich, wenn kein Dienstverhältnis vorliegt. Maßgebend ist in diesem Fall, ob bei Bestehen eines Dienstverhältnisses ein fiktives Entgelt über der Geringfügigkeitsgrenze erzielt würde.