Kollektivvertragsabschluss für Angestellte der Baugewerbe und der Bauindustrie ab 1. 5. 2019
Für die Angestellten im Baugewerbe kam es diesmal wieder zu einem zweijährigen Gehaltsabschluss. Die Änderungen sind mit 1. 5. 2019 wirksam geworden. Darüber hinaus kommt es auch zu Änderungen im Rahmenrecht. Ein Beitrag von Rudolf Grafeneder.