Elektronische Vorausmeldung für die Rückzahlung von Abzugsteuern
Das Erstattungsverfahren für Quellensteuern von beschränkt Steuerpflichtigen und das Verfahren für die Ausstellung von Befreiungsbescheiden bei Arbeitskräfteüberlassung wurde neu geregelt und erfordert ab 1. 1. 2019 eine elektronische Vorausmeldung mit den dafür vorgesehenen Web-Formularen. Für die Rückzahlung von Abzugsteuer für Arbeitskräfteüberlassung wurde diese Vorausmeldung sehr aufwändig gestaltet – Unternehmen sollten die Datenaufbereitung daher rechtzeitig planen. Ein Gastbeitrag von Mag. Alexandra Platzer.