Monate: April 2019

Kollektivvertrag

Ermittlung der Einkünfte und Kosten der doppelten Haushaltsführung bei konzerninterner Entsendung in die USA

Bei Vorliegen einer echten Nettolohn­vereinbarung ist die Hypotax als fiktive und hypothetische Einkommen­steuer ein rechnerisches Element und nur ein vom Arbeitgeber getragener Unterschieds­betrag zur tatsächlichen höheren Steuer im Ausland ist steuer­pflichtiger Arbeitslohn. Sind die tatsächlichen Kosten der doppelten Haushaltsführung so hoch, dass es sich nicht mehr um „notwendige“ Mehraufwendungen handelt, ist die Ermittlung fiktiver (Miet-)Kosten geboten. Ein Gastbeitrag von Mag. Klemens Nenning.

(Bild: © iStock)

Einstufung eines Prokuristen im Kollektiv­vertrag für Angestellte der Baugewerbe und der Bauindustrie

Der OGH musste sich in einem Anlassfall mit der Frage der Einreihung eines Prokuristen im Geltungsbereich des Kollektiv­vertrags für Angestellte der Baugewerbe und der Bauindustrie beschäftigen. Er kam zum Ergebnis, dass die Erteilung der Prokura dazu führt, dass für diese Arbeitnehmer die Bestimmungen zur Einstufung keine Bedeutung haben und diese somit kein kollektiv­vertraglich geregeltes Mindest­entgelt haben. Ein Gastbeitrag von Dr. Christoph Wiesinger.

Sozialwidrigkeit

Neuerliche Probezeit bei einem weiteren Arbeits­verhältnis mit demselben Arbeitgeber

Die vorhergehende nebenberufliche Betreuung von Masterarbeiten schließt eine Probezeit bei Beginn eines Arbeits­verhältnisses als Professorin nicht aus. Ein Arbeits­verhältnis auf Probe kann nur für die Höchstdauer von einem Monat verein­bart und während dieses Zeitraums von jedem Vertragsteil jederzeit gelöst werden. Es handelt sich dabei um eine Auflösung besonderer Art, die ohne Rücksicht darauf zulässig ist, ob die Vertragsp­artner ihre Möglichkeit besonders verein­bart haben oder nicht. Ein Gastbeitrag von Dr. Thomas Rauch.

Datenschutzbehörde zur zulässigen Aufbewahrungsdauer von Bewerberdaten

Durch die Datenschutzgrund­verordnung (DSGVO) erhält nun die Judikatur der Datenschutzbehörde (DSB) große Relevanz für den Umgang mit Arbeitnehmer- und Bewerberdaten. Dieser Beitrag von Mag. Judith Morgenstern befasst sich mit der zulässigen Aufbewahrungsdauer von Bewerberdaten vor dem Hintergrund der Entscheidung der DSB vom 27. 8. 2018, DSB-D123.085/0003-DSB/2018.

12-Stunden-Tag

Lohnneben­kostenpflicht für Karenzentschädigungen

Erhält der Arbeitnehmer nach Beendigung des Dienst­verhältnisses Zahlungen für die Aufrechterhaltung eines nach­vertraglichen Wettbewerbsverbots (Karenzentschädigung), ist dieses Entgelt in die Beitragsgrundlage zum Dienstgeberbeitrag samt Zuschlag einzubeziehen. Es handelt sich dabei nicht um Ruhe- und Versorgungs­bezüge iSd § 41 Abs 4 lit a FLAG. Ein Beitrag von Mag. Michael Seebacher.

Steuerliche Angemessenheit einer Schmutz­zulage

Unabhängig von den kollektiv­vertraglichen Regelungen obliegt es der Abgabenbehörde, Schmutz-, Erschwernis- und Gefahren­zulagen steuerlich neben dem Vorliegen der übrigen Voraussetzungen auch der Höhe nach auf ihre Angemessenheit zu überprüfen. Der Angemessenheits­prüfung wohnt ein Element der Schätzung inne, weshalb bei erheblichen Abweichungen von der (Schätzungs-)Bandbreite eine steuerliche Kürzung der Zulagen vorzunehmen ist. Ein Beitrag von Mag. Michael Seebacher.

Kompetenzen der Steuerberater

Mit dem Wirtschaftstreuhandberufs­gesetz (WTBG) 2017 wurden die Kompetenzen der Steuerberater und Wirtschaftsprüfer auf eine neue gesetzliche Basis gestellt. Die Vorgängerregelungen des WTBG 1999 wurden dabei teilweise übernommen, zum Teil ist die Neuregelung aber auch mit inhaltlichen Änderungen verbunden. Die Auslegung dieser Kompetenztatbestände ist in der Praxis manchmal unklar und punktuell auch durch Erlass geregelt. Ein Beitrag von Dr. Andreas Gerhartl.

Editorial

Der Brexit naht und ich kann Sie nicht gesichert über die Folgen aus arbeits- bzw sozial­versicherungsrechtlicher Sicht informieren. Zu groß ist derzeit noch die Ungewissheit, ob es ein harter Brexit wird oder nicht. Hinsichtlich Sozial­versicherung ist wohl fix, dass die EU-Sozial­rechtsver­ordnungen mit dem Austritt, also vermutlich ab 30. 3. 2019, nicht mehr gelten; bei Reisen nach Großbritannien besteht also kein grenzüberschreitender Kranken­versicherungsschutz mehr. Vermutlich gilt Großbritannien ab dem 30. 3. 2019 als bloßer Drittstaat, dh, dass nur die allgemeine, innerstaatliche Entsenderegelung nach § 3 Abs 2 lit d ASVG gilt.