Tag: 19.4.2019

Sozialwidrigkeit

Neuerliche Probezeit bei einem weiteren Arbeits­verhältnis mit demselben Arbeitgeber

Die vorhergehende nebenberufliche Betreuung von Masterarbeiten schließt eine Probezeit bei Beginn eines Arbeits­verhältnisses als Professorin nicht aus. Ein Arbeits­verhältnis auf Probe kann nur für die Höchstdauer von einem Monat verein­bart und während dieses Zeitraums von jedem Vertragsteil jederzeit gelöst werden. Es handelt sich dabei um eine Auflösung besonderer Art, die ohne Rücksicht darauf zulässig ist, ob die Vertragsp­artner ihre Möglichkeit besonders verein­bart haben oder nicht. Ein Gastbeitrag von Dr. Thomas Rauch.

Datenschutzbehörde zur zulässigen Aufbewahrungsdauer von Bewerberdaten

Durch die Datenschutzgrund­verordnung (DSGVO) erhält nun die Judikatur der Datenschutzbehörde (DSB) große Relevanz für den Umgang mit Arbeitnehmer- und Bewerberdaten. Dieser Beitrag von Mag. Judith Morgenstern befasst sich mit der zulässigen Aufbewahrungsdauer von Bewerberdaten vor dem Hintergrund der Entscheidung der DSB vom 27. 8. 2018, DSB-D123.085/0003-DSB/2018.