Tag: 26.3.2019

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Keine Anrechnung eines „Urlaubsanspruchs“ als Selbständiger

Die Möglichkeit, sich als Selbstständiger freie Tage zu nehmen, ist dem Anspruch eines Arbeitnehmers auf bezahlten Jahresurlaub nicht gleichzusetzen. Ab dem vierten Monat nach der Beendigung des Dienstverhältnisses ist der fiktiv in der Kündigungsfrist entstandene Urlaubsanspruch aus dem beendeten Arbeitsverhältnis mit einem im neuen Arbeitsverhältnis erworbenen Urlaubsanspruch aufzurechnen.