Neuerungen im Ausländerbeschäftigungsrecht
Mit BGBl I 2018/94, ausgegeben am 22. 12. 2018, wurde das AuslBG ab 1. 1. 2019 geändert. Kernpunkte der Reform sind eine verfassungskonforme Gestaltung des Punkteschemas für die Zulassung sonstiger Schlüsselkräfte zum Arbeitsmarkt und eine Verordnungsermächtigung für die Festlegung regionaler Mangelberufslisten und von Berufen im hochqualifizierten Bereich. Ein Beitrag von Dr. Andreas Gerhartl.