Sozialversicherungspflicht bei überlassenen Geschäftsführern – Lösung durch den Gesetzgeber
Aufgrund der Rechtsprechung des VwGH wurden bei Überlassung von Geschäftsführern zusätzliche sozialversicherungsrechtliche Dienstverhältnisse zum Beschäftiger unterstellt. Trotz teilweiser Entschärfung durch den Hauptverband der Sozialversicherungsträger in den letzten Monaten war die Umsetzung des Erkenntnisses gerade für Konzerne kaum administrierbar. Nun hat der Gesetzgeber Abhilfe geschaffen. Ein Gastbeitrag von Mag. Alexandra Platzer.