Tag: 27.2.2019

Die monatliche Beitragsgrundlagenmeldung (Teil 4) – das neue Clearingsystem

Derzeit erfolgt die Abklärung von Differenzen zwischen der Gebietskrankenkasse (GKK) und dem Dienstgeber auf telefonischem oder schriftlichem Wege zwischen den jeweiligen Sachbearbeitern und den Personalverrechnern. Dieser Prozess wird seit 1. 1. 2019 durch das neue elektronische Clearingsystem ersetzt, wodurch ein noch nie dagewesener Automatisierungsgrad erreicht wird.