Tag: 28.1.2019

Ermittlung des Grenz­betrags zur Berücksichtigung des Alleinverdiener­absetzbetrags

Bei der Ermittlung des Grenz­betrags für den Anspruch auf den Alleinverdiener­absetzbetrag bleiben sonstige Bezüge innerhalb des Jahressechstels bis zur Freigrenze von 2.100 €, deren Besteuerung mit festen Sätzen unterbleibt, außer Ansatz. Eine Neube­rechnung des Jahressechstels hat jedoch nicht stattzufinden, auch wenn der Bescheid des (Ehe-)Partners keine Bindungswirkung entfaltet. Ein Beitrag von Mag. Michael Seebacher.