Keine begünstigte Besteuerung einer Ferienentschädigung, die in der Schweiz mit dem Monatslohn laufend ausbezahlt wurde
Die von einer Saisonarbeitskraft in der Schweiz unter dem Titel einer „Ferienentschädigung“ mit dem laufenden Monatslohn gemeinsam bezogene Entlohnung unterliegt keiner begünstigten Besteuerung gemäß § 67 Abs 1 EStG 1988.