Aktuelle Termine für die Personalverrechnung
Die Vorlagefrist für Beitragskonten mit SEPA-Lastschrift-Mandat endet am 10. 4. 2018 und die Frist für Beitragskonten ohne SEPA-Lastschrift-Mandat am 16. 4. 2018.
Die Vorlagefrist für Beitragskonten mit SEPA-Lastschrift-Mandat endet am 10. 4. 2018 und die Frist für Beitragskonten ohne SEPA-Lastschrift-Mandat am 16. 4. 2018.
Die Themen vom 30.03.2018 bis zum 05.04.2018:
– Tätigkeit des Chefdirigenten
– Lohn- und Sozialdumping: Strafenkumulation bei Umqualifizierung von selbständig Tätigen zu abhängig Beschäftigten
– Abgrenzungsproblematik zwischen Dienstwohnung und arbeitsplatznaher Unterkunft
– Nachweis der betrieblichen Notwendigkeit bei Nacht- und Sonntagsüberstunden
Die Themen vom 23.03.2018 bis zum 29.03.2018:
– Gesonderte Bestrafung bei Verstößen gegen die höchstzulässige Tagesarbeitszeit
– Verfall von Überstundenentgelt und All-in-Gehalt
– Arbeitszeitaufzeichnungen mittels Stechuhr mit manuellen Korrekturen zulässig?
(M. K.) – Für Arbeitsverhältnisse, die nach dem 31. 12. 2002 beginnen und dem BMSVG (Abfertigung neu) unterliegen, sind freiwillige Abfertigungen des Arbeitgebers nicht mehr gemäß § 67 Abs 6 EStG lohnsteuerbegünstigt.
Wird eine selbständige Tätigkeit – im Zuge einer GPLA – als unselbständige Beschäftigung qualifiziert, werden dem (nunmehrigen) Dienstgeber Beiträge zur Sozialversicherung vorgeschrieben. Ein Rückforderungsrecht in Bezug auf die Dienstnehmeranteile besteht aber auch dann nicht, wenn der vermeintlich Selbständige die von ihm bezahlten Sozialversicherungsbeiträge zurückerhält. Ein Beitrag von Dr. Andreas Gerhartl.
Werden Dienstnehmer von einem EU-Mitgliedstaat nach Österreich entsandt, sind ZKO-Meldungen zu erstatten und A1-Dokumente sowie Lohnunterlagen am Einsatzort bereitzuhalten. Fehlen diese Meldungen und Unterlagen, liegen mehrere Übertretungen vor, weshalb es zu einer Kumulierung von Strafen kommt. Ein Gastbeitrag von Dr. Anna Mertinz.
Beim Chefdirigenten und künstlerischen Leiter eines Orchesters, der die von ihm dirigierten Werke frei auswählen kann und für Absagen kein Honorar erhält, überwiegen die Merkmale der Selbständigkeit. Ein Gastbeitrag von Roman Fragner.
Dienstwohnungen haben als Vorteil aus dem Dienstverhältnis längst in zahlreichen Abrechnungen ihren festen Platz. Zu abgabenrechtlichen Unklarheiten zwischen der Definition der arbeitsplatznahen Unterkunft und der Dienstwohnung hatte das LVwG Tirol jüngst in Bezug auf die Kommunalsteuerpflicht zu entscheiden. Ein Beitrag von Mag. Elfriede Köck.