Dreijahresverteilung einer teilweisen Pensionsabfindung
Da dem Gesetz ein Ausschluss für Teilabfindungen bzw das Erfordernis der Vollbeendigung der Einnahmen aus einer Einkunftsquelle nicht zu entnehmen sind, ist auch eine teilweise Pensionsabfindung der Dreijahresverteilung im Sinne des § 37 Abs 2 EStG zugänglich. Die Dreijahresverteilung bezweckt neben der Progressionsglättung auch eine zinsenfreie Steuerstundung.