Abfertigung alt bei Teilzeitbeschäftigung aufgrund von Kinderbetreuung
Vereinbaren Arbeitgeber und Arbeitnehmer eine Reduktion der Normalarbeitszeit aufgrund von Betreuungspflichten gegenüber nicht schulpflichtigen Kindern und liegen die Voraussetzungen des MSchG bzw des VKG nicht vor, so kommt eine Anwendbarkeit des § 14 AVRAG in Betracht. Ein Gastbeitrag von Mag. Sabine Waiss.