Arbeitslosengeldanspruch unechter Grenzgänger
Die Beurteilung der Zuständigkeit für den Arbeitslosengeldanspruch unechter Grenzgänger taucht in der Praxis immer wieder als Frage auf. Entscheidend ist dabei, ob es zu einer Rückverlagerung der wesentlichen Lebensinteressen in den Wohnsitzstaat kommt. Ein Beitrag von Dr. Andreas Gerhartl.