Internatskosten für Berufsschüler werden künftig übernommen, Kündigungsabgabe entfällt ab 2020
Mittels der in der letztwöchigen Nationalratssitzung mehrheitlich beschlossenen Novelle zum IESG und zum BAG sollen künftig Internatskosten für Berufsschüler von Betrieben übernommen und letztlich über die Gewährung von Beihilfen aus Mitteln des Insolvenz-Entgelt-Fonds bedeckt werden.