Insolvenz-Entgelt bei befristeten Arbeitsverhältnissen
Das Ausmaß der nach dem IESG gesicherten Ansprüche ist bei befristeten Arbeitsverhältnissen für die Zeit bis zum Ablauf der gesetzlichen oder kollektivvertraglichen Kündigungsfristen und Kündigungstermine beschränkt. Auch Ansprüche aus einem befristeten Arbeitsverhältnis sind durch die gesetzliche oder kollektivvertragliche Kündigungsfrist und den Kündigungstermin begrenzt. Ein Gastbeitrag von Dr. Thomas Rauch.