Alle Artikel in: Ende Dienstverhältnis

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Insolvenz-Entgelt bei befristeten Arbeits­verhältnissen

Das Ausmaß der nach dem IESG gesicherten Ansprüche ist bei befristeten Arbeits­verhältnissen für die Zeit bis zum Ablauf der gesetzlichen oder kollektiv­vertraglichen Kündigungs­fristen und Kündigungstermine beschränkt. Auch Ansprüche aus einem befristeten Arbeits­verhältnis sind durch die gesetzliche oder kollektiv­vertragliche Kündigungs­frist und den Kündigungstermin begrenzt. Ein Gastbeitrag von Dr. Thomas Rauch.

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Kein Frühwarnsystem bei Vertragsübernahme

Arbeitgeber, die die Auflösung mehrerer Arbeits­verhältnisse beabsichtigen, müssen bei Überschreitung bestimmter Schwellen­werte im Vorhinein Anzeige an das AMS erstatten (sogenanntes Frühwarnsystem). Eine Vertragsübernahme gilt aber nicht als Auflösung des Arbeits­verhältnisses und ist somit auch nicht in die Berechnung der Schwellen­werte miteinzubeziehen. Ein Beitrag von Dr. Andreas Gerhartl.

Bei einem unberechtigten vorzeitigen Austritt gebührt für das laufende Urlaubsjahr keine Urlaubsersatzleistung. (Bild: © iStock)

Urlaubsersatzleistung bei unberechtigtem vorzeitigem Austritt

Zwei Konstellationen sind zu unterscheiden. Zum einen gebührt für nicht verbrauchten Urlaub aus vorangegangenen Urlaubsjahren auch bei einem unberechtigten vorzeitigen Austritt eine Urlaubsersatzleistung und zum anderen gebührt im Gegensatz dazu aber bei einem unberechtigten vorzeitigen Austritt für das laufende Urlaubsjahr keine Urlaubsersatzleistung.

Massive Gehaltserhöhungen vor Ende des Dienstverhältnisses: Keine steuerliche Begünstigung der gesamten gesetzlichen Abfertigung

Für die steuerliche Begünstigung einer gesetzlichen Abfertigung gemäß § 67 Abs 3 EStG ist das arbeitsrechtliche Aktualitätsprinzip nicht immer uneingeschränkt maßgeblich (VwGH 27. 4. 2017, Ra 2015/15/0037). Ein Gastbeitrag von Mag. Michael Seebacher.

Aufrechnung von Schadenersatzforderungen unter das Existenzminimum?

Verlässt ein Arbeitnehmer ein Unternehmen, kann es aufgrund von Konkurrenzklauseln zu Schadenersatzforderungen kommen. Das OLG Wien nahm zur Frage Stellung, ob in diesem Zusammenhang ein Abzug unter das Existenzminimum erfolgen darf, und bejahte dies (OLG Wien 25. 10. 2016, 10 R a 36/16m). Mag. Elfriede Köck über die Entscheidung des OLG Wien.