Alle Artikel in: Allgemeines

Schul­kosten für eine internationale Schule als außergewöhnliche Belastung

Mit dem Pauschal­betrag für auswärtige Berufs­ausbildung werden nur die Mehrkosten aufgrund der Entfernung des Ausbildungsortes vom Wohnort und nicht die Kosten des Schulbesuchs selbst berücksichtigt. Kriterium ist daher, ob im Einzugsbereich des Wohnortes eine entsprechende Ausbildungsmöglichkeit besteht. Ein Gastbeitrag von Mag. Klemens Nenning.

(Bild: © iStock)

Der verantwortliche Beauftragte nach § 24 LSD-BG

Im österreichischen Recht werden Verwaltungs­strafen in der Regel über die vertretungsbefugten Organe einer Gesellschaft verhängt. Diese verwaltungsstraf­rechtliche Verantwortlichkeit bedeutet eine persönliche Haftung der Organe für die Geldstrafen. Es liegt in der Natur der Sache, dass die vertretungsbefugten Organe nach Wegen suchen, um diese in der Praxis relevante Verantwortung für Verwaltungs­strafen zu delegieren. Ein Gastbeitrag von Dr. Anna Mertinz.

(Bild: © Gerichtshof der Europäischen Union)

EuGH verlangt verpflichtendes System zur Messung der täglichen Arbeitszeit

Um die nützliche Wirkung der von der Arbeitszeit­richtlinie (2003/88/EG) und der Grund­rechte-Charta verliehenen Rechte zu gewährleisten, müssen die Mitgliedstaaten die Arbeitgeber verpflichten, ein objektives, verlässliches und zugängliches System einzurichten, mit dem die von jedem Arbeitnehmer geleistete tägliche Arbeitszeit gemessen werden kann.

(Bild: © iStock)

Rufbereitschaft und ihre Abgeltung

Bei Rufbereitschaft muss der Arbeitnehmer lediglich erreichbar und zum Arbeitsantritt bereit sein. Die Rufbereitschaft ist daher keine Arbeitszeit. Es handelt sich bei der Rufbereitschaft nicht um die Arbeits­leistung selbst, sondern um eine andere Leistung, die der Arbeitnehmer nicht schon aufgrund der Treue­pflicht zu erbringen hat, sondern die ausdrücklich verein­bart werden muss. Haben die Parteien zur Abgeltung keine Regelung abgeschlossen, so gebührt dem Arbeitnehmer ein angemessenes und ortsübliches Arbeits­entgelt. Ein Gastbeitrag von Dr. Thomas Rauch.

(Bild: © iStock)

Mehrfach­versicherung und Beiträge über der Höchstbeitragsgrundlage

Grundsätzlich gilt in Österreich das Prinzip der Mehrfach­versicherung. Unterschiedliche Tätigkeiten führen zur Pflicht­versicherung nach verschiedenen Gesetzen. Bei ASVG, GSVG, BSVG und B-KUVG ist gemeinsame Grenze für die Abfuhr von Beiträgen die allgemeine Höchstbeitragsgrundlage (2019: 73.080 € pro Jahr). Sollte es außerhalb dieser Systeme zu einer Überschreitung dieser Höchstbeitragsgrundlage kommen, sieht der VwGH darin weder verfassungs- noch unions­rechtliche Probleme. Ein Beitrag von Mag. Christa Kocher.