Alle Artikel in: Allgemeines

Beweislast für verkürzte Ruhezeit

Ausgehend von der Frage der verkürzten täglichen Ruhezeit und ihres Ausgleichs befasste sich der OGH in dieser Entscheidung mit der Frage der Beweislast bei Verstößen gegen die tägliche Ruhezeit ( OGH 28. 11. 2018, 9 ObA 100/18y, sich dieser Entscheidung anschließend OGH 25. 1. 2019, 8 ObA 71/18a). Ein Beitrag von Mag. Elfriede Köck.

(Bild: © iStock)

BFG: Keine Bindungswirkung an Lohnzettel der IEF-Service GmbH im Einkommensteuer-Veranlagungsverfahren des Arbeitnehmers

Die materielle Rechtskraft des Zuerkennungsbescheides nach § 7 Abs 2 IESG, der die Basis für den von der IEF-Service GmbH ausgestellten Lohnzettel bildet, bindet weder das die GPLA beim Arbeitgeber durchführende Betriebsstättenfinanzamt noch das für die Durchführung der Einkommensteuerveranlagung des Arbeitnehmers zuständige Wohnsitzfinanzamt.

(Bild: © iStock)

Schicksal von Zeitguthaben bei Konkurs

Bislang war in der Literatur umstritten, ob Zeitguthaben, die vor Konkurseröffnung erworben wurden, Masseforderungen sind oder nicht. Auch die Rechtsprechung lieferte kein ganz klares Bild dazu. Nunmehr hat der OGH klargestellt, dass Zeitguthaben nur dann Masseforderungen sind, wenn der Anspruch nach Konkurseröffnung erworben wurde. Andernfalls sind sie Konkursforderungen. Ein Gastbeitrag von Dr. Christoph Wiesinger.

(Bild: © Gerichtshof der Europäischen Union)

EuGH-Entscheidung zur EU-Arbeitszeit­richtlinie: Bezugs­zeitraum Höchstarbeitszeit

Der EuGH hat sich im April 2019 mit der durchschnittlichen Höchstarbeitszeit von 48 Stunden und der Auslegung von Art 6 Richtlinie 2003/88/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 4. 11. 2003 über bestimmte Aspekte der Arbeitszeitgestaltung befasst. Ob diese Entscheidung Auswirkungen auf das österreichische nationale Recht hat, soll im nachfolgenden Beitrag untersucht werden. Ein Gastbeitrag von MMMag. Dr. Johannes Edthaler und Mag. Christina Traxler.

(Bild: © iStock)

Berechnung der Abfertigung alt bei Reduktion der Arbeitszeit

Auch die im Familien­recht begründete Betreuungs­pflicht für kleine Kinder ist von § 14 Abs 2 und 4 AVRAG erfasst. Wenn daher der Arbeitnehmer mit seinem Arbeitgeber eine Reduktion der Arbeitszeit zur Erfüllung der Betreuungs­pflicht gegenüber seinem Kleinkind verein­bart, so gilt die Begünstigung bei der Berechnung der Abfertigung alt, falls das Arbeits­verhältnis abfertigungsunschädlich während dieser Teilzeitregelung aufgelöst wird. Ein Gastbeitrag von Dr. Thomas Rauch.